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   BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70   

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BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70 (https://dejure.org/1971,156)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1971 - VIII C 114.70 (https://dejure.org/1971,156)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1971 - VIII C 114.70 (https://dejure.org/1971,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 310
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 158.67

    Unterscheidung von gesundheitlichen Mängeln und anderen Ursachen erkannter

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    In Anlehnung an die Bestimmung des Begriffs "tauglich" im Urteil BVerwGE 31, 149 (154 f.) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und in den daran anschließenden Urteilen BVerwGE 35, 50 sowie vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 und BVerwG VIII C 158.67 - ist ein Wehrpflichtiger dann als "dauernd untauglich" anzusehen, wenn er nicht nur vorübergehend unfähig ist, Wehrdienst zu leisten, oder wenn ihm wegen vorhandener Mängel die Ableistung von Wehrdienst künftig nicht zugemutet werden kann.

    Das ist dem Grundsatz nach schon im Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 158.67 - dargelegt worden: Bei der Abgrenzung der Begriffe "tauglich" und "dauernd untauglich" reicht die Wahrscheinlichkeit von Schäden oder unzumutbaren Belastungen, die sich bei der Ableistung, von Grundwehrdienst ergeben können, für den Ausschluß des Tauglichkeitsgrades "tauglich" aus.

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    In Anlehnung an die Bestimmung des Begriffs "tauglich" im Urteil BVerwGE 31, 149 (154 f.) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und in den daran anschließenden Urteilen BVerwGE 35, 50 sowie vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 und BVerwG VIII C 158.67 - ist ein Wehrpflichtiger dann als "dauernd untauglich" anzusehen, wenn er nicht nur vorübergehend unfähig ist, Wehrdienst zu leisten, oder wenn ihm wegen vorhandener Mängel die Ableistung von Wehrdienst künftig nicht zugemutet werden kann.
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    Da eine Entscheidung nach § 113 Abs. 2 VwGO begehrt wird, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (vgl. BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    In Anlehnung an die Bestimmung des Begriffs "tauglich" im Urteil BVerwGE 31, 149 (154 f.) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und in den daran anschließenden Urteilen BVerwGE 35, 50 sowie vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 und BVerwG VIII C 158.67 - ist ein Wehrpflichtiger dann als "dauernd untauglich" anzusehen, wenn er nicht nur vorübergehend unfähig ist, Wehrdienst zu leisten, oder wenn ihm wegen vorhandener Mängel die Ableistung von Wehrdienst künftig nicht zugemutet werden kann.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68

    Voraussetzung der Wehrdienstbefreiung von Heimkehrern - Unzulässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    Das hat der erkennende Senat bereits für die gleichartigen - nämlich ebenfalls kraft Gesetzes eintretenden und auf die Dauer wirksamen - Wehrdienstausnahmen von § 11 Abs. 1 WpflG entschieden (BVerwGE 32, 50 [52]); es besteht kein Grund, den Streit über die Wehrdienstausnahme von § 9 Nr. 1 WpflG in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1, 15 Abs. 1 MustVO anders zu behandeln.
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 177.67

    Beurteilungsspielraum der Wehrersatzbehörde hinsichtlich der Tauglichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    Dem steht das Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 177.67 - (Buchholz 448.0 § 8 a WpflG Nr. 4 = BWV 1970, 188 = DÖV 1970, 646) nicht entgegen.
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 172.67
    Auszug aus BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
    In Anlehnung an die Bestimmung des Begriffs "tauglich" im Urteil BVerwGE 31, 149 (154 f.) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und in den daran anschließenden Urteilen BVerwGE 35, 50 sowie vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 und BVerwG VIII C 158.67 - ist ein Wehrpflichtiger dann als "dauernd untauglich" anzusehen, wenn er nicht nur vorübergehend unfähig ist, Wehrdienst zu leisten, oder wenn ihm wegen vorhandener Mängel die Ableistung von Wehrdienst künftig nicht zugemutet werden kann.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Namentlich ist unter dem Blickwinkel einer schuldhaften Beweisvereitelung eine Klageabweisung dann gerechtfertigt, wenn alle anderen Möglichkeiten der Sachaufklärung erschöpft sind (vgl. Urteile vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 114.70 - BVerwGE 38, 310 [BVerwG 30.09.1971 - VIII C 114/70] und vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 76.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147 S. 9 ).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1971 (a.a.O.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, wird diese nach erneuter Überprüfung aufgegeben.

  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der "Ausmusterungsbescheid", d.h. die Feststellung der Wehrersatzbehörde über die dauernde Wehrdienstunfähigkeit eines Wehrpflichtigen (vgl. BVerwGE 38, 310), ist ein (feststellender) Verwaltungsakt, der den Wehrpflichtigen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in seinen Rechten verletzen kann.

    In BVerwGE 38, 310 ist die Möglichkeit einer solchen Rechtsverletzung für den Fall bejaht worden, daß dem Wehrpflichtigen die von ihm begehrte Ausmusterung versagt wurde mit der Folge, daß er sich auf die Wehrdienstausnahme des § 9 Nr. 1 WPflG nicht berufen konnte und seine Heranziehung zum Wehrdienst möglich blieb.

    In die Richtung des gefundenen Ergebnisses deuteten schon das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1971 - BVerwG 8 C 114.70 - (= BVerwGE 38, 310), das von der Beklagten angeführte Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - (= BVerwGE 47, 300) und das Urteil vom 19. Februar 1975 - BVerwG 8 C 51.73 -.

  • BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 80.73

    Behandlung einer nach Abschluss einer Musterung durchgeführten Überprüfung der

    Wie zu verfahren ist, wenn Gegenstand der Entscheidung eine sogenannte Ausmusterung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MustV) ist (BVerwGE 38, 310; Urteil vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 49.71 - [BWV 1972, 234]), braucht hier nicht behandelt zu werden.

    Als Maßstab für diese unzumutbare Folge hat der Senat das ernstliche Risiko ihres Eintritts genügen lassen (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 150.67 - BVerwGE 38, 310).

    Der Senat hat im Urteil BVerwGE 38, 310 darauf hingewiesen, daß nachprüfbare Tatsachen festgestellt werden müssen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1971 VIII C 114.70 -, BVerwGE 38, 310 = juris Rn. 17, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367 = NVwZ 1988, 434 = juris Rn. 24 f.; Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 108 Rn. 149 f.
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 34/92

    Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vom Tage nach der ärztlichen

    Selbst wenn beim Kläger eine Bildung von Rücklagen nicht möglich sein sollte, wird das Existenzminimum - wenn andere Sicherungen nicht vorhanden oder nicht durchführbar sind - jedenfalls durch die Sozialhilfeverwaltung sichergestellt (§ 11 Bundessozialhilfegesetz; vgl zum Nachrangprinzip bei bestehenden Krankenversicherungen: BVerwGE 38, 175 ff [BVerwG 09.06.1971 - V C 56/70]; 38, 310 ff).
  • BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

    Abweichend von dieser Grundregel kann es gerechtfertigt sein, Ungewissheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen Beteiligten ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (BVerwG, Urteile vom 30. März 1978 - 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 - BVerwGE 80, 290 ) oder der die Beweisführung schuldhaft vereitelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1971 - 8 C 114.70 - BVerwGE 38, 310 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 ).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
    "Der 'Ausmusterungsbescheid', d.h. die Feststellung der Wehrersatzbehörde über die dauernde Wehrdienstunfähigkeit eines Wehrpflichtigen (vgl. BVerwGE 38, 310), ist ein (feststellender) Verwaltungsakt, der den Wehrpflichtigen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in seinen Rechten verletzen kann.

    In BVerwGE 38, 310 ist die Möglichkeit einer solchen Rechtsverletzung für den Fall bejaht worden, daß dem Wehrpflichtigen die von ihm begehrte Ausmusterung versagt wurde mit der Folge, daß er sich auf die Wehrdienstausnahme des § 9 Nr. 1 WPflG nicht berufen konnte und seine Heranziehung zum Wehrdienst möglich blieb.

  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84

    Zulässigkeit und Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete Verpflichtungsklage sein (vgl. Urteil vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 114.70 - BVerwGE 38, 310 [312]).

    Ob das Verwaltungsgericht den vom Kläger gestellten Antrag, "den Bescheid ... und den Widerspruchsbescheid ... aufzuheben und festzustellen, daß der Kläger auf Dauer nicht wehrdienstfähig ist", als Verpflichtungsklage - und zwar als eine Verpflichtungsklage verbunden mit der Anregung, die Feststellung gemäß § 113 Abs. 2 VwGO unmittelbar durch das Gericht zu treffen (vgl. auch dazu das Urteil vom 30. September 1971 a.a.O.) - hätte verstehen sollen, kann dahinstehen.

  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die

    Umdruck S. 10, vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 114.70 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 2 S. 3 [5], vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 99.71 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 10 S. 27 [29], vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11 S. 31 [34], vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 15 S. 1 [3], vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 65.75 - a.a.O. undvom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 92.74 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 19 S. 23).
  • BVerwG, 22.05.1979 - 8 B 10.79
    Die Beschwerdebegründung macht zunächst geltend, das angefochtene Urteil weiche von BVerwGE 38, 310 (= Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1971 - BVerwG 8 C 114.70 -) ab, wonach.

    Die behauptete Abweichung von dem - noch zu der früheren Fassung des § 8 a WPflG vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773) ergangenen - Urteil BVerwGE 38, 310 liegt nicht vor.

  • BVerwG, 05.07.1972 - VIII C 130.71

    Wehrdienstausnahme wegen dauernder Untauglichkeit für den Wehrdienst - Definition

  • BVerwG, 30.11.1976 - 8 B 45.76

    Wehrdienstfähigkeit mit Einschränkung der Verwendungsfähigkeit für bestimmte

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Grundausbildung

  • BVerwG, 25.02.1976 - VIII C 92.74

    Abgrenzung zwischen "Wehrdienstfähigkeit" und "Tauglichkeit" - Rechtsverletzung

  • OVG Hamburg, 09.10.2023 - 6 Bf 178/22

    Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung; Auslegung; Erstattung der

  • BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 52.08

    Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter als Verfahrensfehler

  • BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 87.74
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 19.89

    Teilnahme an den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem so genannten

  • BVerwG, 07.01.1991 - 8 B 123.90

    Vorliegen einer die Revision eröffnenden Divergenz - Vorliegen von

  • BVerwG, 30.07.1986 - 8 CB 62.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1983 - 8 CB 34.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.01.1983 - 8 CB 63.81

    Ableistung des Wehrdienstes mit Einschränkung der Verwendungsfähigkeit in der

  • BVerwG, 05.10.1977 - 8 CB 21.77

    Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen bei Fehlen

  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 61.76

    Beurteilung von Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 4 KR 242/01

    Umstellung des Anspruchs auf Krankengeld durch die Krankenkasse bei einer

  • BVerwG, 02.12.1976 - 8 CB 63.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 70/81
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1971 - VIII C 114.70   

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https://dejure.org/1971,6343
BVerwG, 18.05.1971 - VIII C 114.70 (https://dejure.org/1971,6343)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1971 - VIII C 114.70 (https://dejure.org/1971,6343)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1971 - VIII C 114.70 (https://dejure.org/1971,6343)
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